Glossar - 24h Pflege

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24 Stunden Betreuung

Eine 24 Stunden Betreuung beinhaltet eine pflegerische Betreuung, als auch Unterstützung und Hilfe im Haushalt. Dabei ist die Zahl 24 oder der Begriff 24 Stunden mittlerweile ein Synonym für eine rund-um-die-Uhr Betreuung. Die zu betreuende und pflegende Person hat meist eine Wohnmöglichkeit im Haushalt, um jederzeit zur Verfügung stehen zu können. Eine 24 Stunden Pflege kann eine Alternative zum Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung sein, da die 24h Betreuung im gewohnten Umfeld stattfindet.

Bei einer 24 Stunden Pflege wird die Versorgung auf den Pflegebedürftigen ausgerichtet. Je nach Bedarf erfolgt dann die Hilfe im Alltag. Wichtig dabei ist, dass eine Förderung des Pflegebedürftigen stattfindet zur Erhaltung oder zum Ausbau der Fähigkeiten. Die durchgängige Anwesenheit des Pflegepersonals als auch der menschliche Kontakt fördern Zufriedenheit und Wohlbefinden.

Häufig ergänzen sich eine 24 Stunden Betreuung mit einem mobilen Pflegedienst, wenn eine medizinische Behandlungspflege notwendig ist.

Aktivierende Pflege

Aktivierende Pflege ist ein wichtiger Bestandteil bei allen Pflegeformen. Egal, ob im Pflegeheim, im Krankenhaus oder ambulant zu Hause. Es geht in erster Linie darum, den Pflegebedürftigen entsprechend seiner vorhandenen Fähigkeiten zu pflegen und zu betreuen. So wird nur dort unterstützt, wo Hilfe notwendig ist und lernt somit vorhandene Hindernisse zu überwinden.

Eine Überforderung sollte dabei ebenso wenig wie eine Unterforderung stattfinden. Die Stärkung der Unabhängigkeit bleibt das Ziel der Pflege.

Alltagskompetenz

Als Alltagskompetenz wird die Fähigkeit Erwachsener, ihrer Kultur entsprechende alltägliche Aufgaben selbständig, unabhängig und in eigenverantwortlicher Weise zu erledigen. Die Bewertung einer Einschränkung wird anhand verschiedener Kriterien, wie zum Beispiel dem Verkennen von gefährlichen Situationen, der Tendenz zum Weglaufen, der Unfähigkeit zur Kooperation oder zur Organisation des Tagesablaufs, vorgenommen. Anhaltende Depressionen oder Angstzustände und deren Folgen werden ebenso bei der Begutachtung berücksichtigt.

Behandlungspflege

Behandlungspflege sind alle Maßnahmen einer vertragsärztlichen Behandlung die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die von Pflegefachkräften erbracht werden.

Die Behandlungspflege geht dabei über die Maßnahmen der Grundpflege hinaus. Zu den Tätigkeiten zählen u.a.: Verbandswechsel, messen von Blutdruck oder Blutzucker, Insulinspritzen oder Medikamentengabe.

Betreuungskraft

Die Aufgaben und notwendigen Qualifikationen für Betreuungskräfte sind im § 87 b SGB XI und den Betreuungskräfte-Richtlinien festgelegt worden, um den zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsbedarf von Menschen mit Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu gewährleisten. Vorausgesetzt werden neben der persönlichen Eignung ein fünftägiges Praktikum, eine spezielle Qualifizierungsmaßnahme und jährliche Fortbildungen von zwei Tagen. Die Aufgaben bestehen in der mit den Pflegekräften gut abgestimmten Unterstützung der Betroffenen bei Alltagsaktivitäten, wie zum Beispiel Spaziergängen, Lesen oder Gesellschaftsspielen.

Demenz

Als Demenz wird ein ganzer Komplex an Symptomen bezeichnet, der durch eine meist fortschreitende oder chronische Gehirnerkrankung verursacht wird. Die Störungen können unterschiedlich ausfallen und auch höhere Gehirnfunktionen, wie zum Beispiel das Gedächtnis, die Orientierung und Lernfähigkeit, die Sprache und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Darüber hinaus kann sich die Krankheit auch auf das soziale Verhalten, die Motivation und die emotionale Kontrolle auswirken.

Hausnotruf

Als Hausnotruf wird ein Alarmsystem bezeichnet, bei dem der Betroffene eine Teilnehmerstation und einen am Körper zu tragenden Funksender erhält. Im Ernstfall wird so direkt der Kontakt zur einer Notrufzentrale hergestellt, um die notwendigen Hilfeleistungen zu veranlassen. Zur technischen Umsetzung sind lediglich ein Telefonanschluss sowie die Stromversorgung notwendig. Das Notrufsystem gibt älteren Menschen die Sicherheit, sich weiterhin in der gewohnten Umgebung aufhalten zu können und trotzdem nicht auf eine schnelle Hilfe verzichten zu müssen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung wird die betroffene Person konstruktiv dabei unterstützt, in ihrer gewohnten Lebensumgebung weiterhin einen ansprechenden Lebensstandard zu erhalten oder diesen wieder zu verbessern. Zu den Dienstleistungen gehören in der Regel die Entlastung beim Einkaufen, der Wäsche, dem Putzen oder der Zubereitung von Mahlzeiten.

Kosten Pflegeheim

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim richten sich zum einen nach dem notwendigen Pflege- und Investitionsaufwand entsprechend der Pflegestufe und zum anderen nach den Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Die regionalen, qualitativen und kostenmäßigen Unterschiede sind sehr groß, durchschnittlich können aber zwischen 65 und 120 Euro pro Tag angesetzt werden. Entsprechend der Einstufung übernimmt die Pflegeversicherung für die vollstationäre Pflege zwischen 1.023 und 1.918 Euro im Härtefall.

Kurzzeitpflege

Unter dem Begriff Kurzzeitpflege werden vorübergehende und bis zu vier Wochen dauernde Aufenthalte von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen bezeichnet. Die Notwendigkeit kann sich entweder im Anschluss an einen Klinikaufenthalt bis zur Organisation der häuslichen Pflege, aus medizinischen Gründen oder zur Entlastung der Pflegeperson ergeben. Die Leistung übernimmt entweder die Pflegeversicherung oder der Sozialhilfeträger.

MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) berät gesetzliche Pflege- und Krankenversicherungen. Hauptsächlich ist der MDK im Zusammenhang mit alten Menschen und pflegebedürftigen Menschen und deren Pflegestufenbewertung bekannt.

Die Aufgabe des MDK ist die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sozialmedizinisch zu beantworten, um eine Einteilung in die Pflegestufen und somit der Leistungen zu ermöglichen.

Somit soll durch den MDK sichergestellt, dass alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen oder Pflegekassen bei bestimmten Leistungsfällen medizinisch neutral und nach gleichen Kriterien beurteilt werden.

Parkinson

Als Parkinson-Syndrom oder Schüttellähmung wird eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung bezeichnet, bei der Zellen degenerieren und eine Unterversorgung des Gehirns mit Botenstoff Dopamin verursachen. Der Mangel beeinträchtigt die Gebiete des Gehirns, die für die Kontrolle von willkürlichen und unwillkürlichen Bewegungen zuständig sind. Kennzeichen sind beispielsweise ein Zittern im Ruhezustand, Muskelsteifheit und Bewegungsarmut sowie Gleichgewichts- und Gangstörungen.

Pflege zu Hause

Die Pflege zu Hause bietet Pflegebedürftigen oder erheblich in der Alltagskompetenz eingeschränkten Personen die Möglichkeit, mit Unterstützung und Betreuung weiterhin in der gewohnten Umgebung zu leben. Die Pflegeversicherungen unterstützen, je nach Pflegestufe Leistungen wie zum Beispiel Sachleistungen, Pflegegelder oder Kostenübernahme/Zuschüsse bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes.

Pflegestufe

Die Einstufung in Pflegestufen erfolgt anhand des Umfangs des vom medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Hilfsbedarfs. Die drei Pflegestufen werden nach erheblicher, schwerer und schwerster Pflegebedürftigkeit unterschieden und wirken sich auf den Leistungsumfang der Pflegeversicherung aus. Mit der Pflegestufe 0 wird der besonderen Pflegebedürftigkeit bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Rechnung getragen.

Rehabilitation

Der gezielte Einsatz verschiedener Maßnahmen, um die körperlichen, sozialen und psychischen Folgen einer Aktivitätseinschränkung oder Behinderung und die dadurch gestörte Teilhabe auf ein Minimum zu reduzieren, wird als Rehabilitation bezeichnet. Ziel ist es, die Betroffenen wieder dazu zu befähigen, dass sie aus eigener Kraft einen weitestgehend normalen Platz innerhalb der Gesellschaft wieder erlangen oder behalten.

Seniorenheim

Senioren- oder Altenheime bilden im Rahmen der Pflegeeinrichtungen das Mittelglied zwischen der eigenen Wohnung und einem ausgesprochenen Pflegeheim. In neueren Seniorenheimen werden die noch vorhanden Ressourcen und die Eigenverantwortung der Betroffenen unterstützt, sodass nur bei Bedarf Hilfe, wie zum Beispiel bei der Reinigung oder der Versorgung mit Speisen, sowie soziale Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden können.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige können im Rahmen der Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr eine Ersatz-Pflegekraft bezahlt bekommen. Die maximale Leistung beträgt 1.550 Euro, wenn eine professionelle Pflegekraft beauftragt wird. Der Anspruch entsteht erstmals nach einer Pflegedauer von sechs Monaten und kann auf beliebig viele Tage, zum Beispiel auf zwei Stunden in der Woche, aufgeteilt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass pflegende Angehörige ausreichend Zeit zur Erholung oder Erledigung persönlicher Angelegenheiten erhalten.

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