WIE SIND POLNISCHE PFLEGEKRÄFTE VERSICHERT?

Wer eine polnische Pflegekraft engagiert beziehungsweise beschäftigen möchte, sollte natürlich auch entsprechend abgesichert sein. Das heißt, es gibt gewisse Voraussetzungen, die man erfüllen muss, wenn man eine Pflegekraft aus einem anderen EU-Land, wie etwa Polen, beschäftigen möchte.

Trotz aller Hinweise ist es immer erforderlich, dass man in solchen Fällen den Steuerberater aufsucht. Dieser kann entsprechend weiterhelfen und auch sämtliche Fragen beantworten. Generell ist es unter anderem möglich, sich an dieser Stelle abzusichern. Die Ausländische Pflegekraft könnte mit einer deutschen Gewerbeanmeldung tätig werden. Dies ist aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit durchaus möglich. Es ist darauf zwingend zu achten, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt. Soll heißen, dass die polnische Pflegekraft für mehrere Kunden tätig sein muss.

Des Weiteren ist es möglich, dass die polnische Pflegekraft ihr Gewerbe im Heimatland angemeldet hat. Die Scheinselbständigkeit kann an dieser Stelle vermutet werden, da man davon ausgehen muss, dass die Pflegekraft im eigenen Heimatland keine weitere Kunden betreut.

Die Pflegekräfte halten sich üblicherweise nicht dauerhaft in Deutschland auf. Nach zirka 2-3 Monaten kehren sie in ihr Heimatland zurück, so dass ihr Erstwohnsitz ihre Heimat bleibt. Daher sind sie auch dort kranken- beziehungsweise familienversichert. Es wird aber die "Blaue Versicherungskarte" (EKVK) benötigt. Sie ist der Nachweis, dass eine Versicherung vorliegt. Diese wird von der Krankenkasse im Heimatland ausgestellt.

Liegt diese nicht vor, gibt es spezielle Versicherungen, bei denen die Pflegekraft kurzzeitig versichert werden kann. Unter anderem bei der Hansemerkur. Diese kostet 0,40 € pro Tag. Es gibt aber auch andere Alternativen, die günstiger oder teurer sein könnten.

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